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Unterstützungskasse
Im Bereich Unterstützungskasse gibt es dabei eine Vielzahl von Anbietern. Viele der Unterstützungskassen sind von namhaften Versicherungsgesellschaften gegründet worden und werden als rückgedeckte Unterstützungskasse betrieben. Es gibt aber auch unabhängige Anbieter. Wenn ein Unternehmen dabei eine bestimmte Größe hat, so bietet sich unter Umständen auch die Gründung einer unternehmenseigene Unterstützungskasse an. Das Unternehmen kann dabei die Beiträge für die Unterstützungskasse als Betriebsausgaben ausweisen. Ein Arbeitnehmer oder ein Geschäftsführer zahlt dabei seine Beiträge in Form einer Gehaltsumwandlung in die Unterstützungskasse ein. Durch diese Direktversicherung reduziert sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers. Insbesondere Besserverdienende Angestellte und auch Geschäftsführer können um ihre Steuer- und Sozialversicherungslast zu reduzieren so genannte Unterstützungskasten in Anspruch nehmen. Gleichzeitig können sie damit auch für das Alter vorsorgen, wobei sich der Staat sogar dabei auch noch daran beteiligt. Eine Unterstützungskasse kann aber auch in Form einer Betrieblichen Altersvorsorge durchgeführt werden. Der Zufluss der Leistungen aus einer Unterstützungskasse in Form einer Rente im Alter ist dabei dann zu versteuern. Eine Besteuerung im Alter ist dabei geringer. Darüber hinaus gibt es zusätzlich noch Gestaltungsmöglichkeiten diesbezüglich, wodurch die steuerliche Belastung noch einmal sinkt. Die Unterstützungskasse kennt dabei insbesondere die nachstehenden Gestaltungsmöglichkeiten:- wenn der Arbeitgeber die Altersvorsorge finanziert, und zwar zusätzlich zum Lohn/Gehalt und sich durch den Arbeitsvertrag verpflichtet hatte eine Altersvorsorge zu finanzieren. Gleiches gilt bei einer entsprechenden Betriebsvereinbarung, bzw. einem Tarifvertrag.
- wenn der Arbeitnehmer die Altersvorsorge finanzierte durch Entgeltumwandlung. Bis Ende 2008 kann man dabei noch Sozialabgaben für die Beiträge sparen in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
